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VAXTOR Software

VAXTOR-Softwareprodukt

Produktinformationen

Spezifikationen:

  • Produkt: VAXTOR Software
  • Lizenztyp: Nicht exklusiv, nicht übertragbar
  • Lizenzumfang: Persönliche oder geschäftliche Nutzung
  • Geistiges Eigentumsrecht: Gehören zu VAXTOR

Anweisungen zur Produktverwendung

Erteilung und Umfang der Lizenz:
Mit Ihrer Zustimmung zu den Bedingungen der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) erhalten Sie eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software und der Dokumentation. Diese Lizenz ist für den persönlichen oder spezifischen geschäftlichen Gebrauch bestimmt und nicht übertragbar.

Geistiges Eigentumsrecht:
Alle Rechte an geistigem Eigentum der Software und der Dokumentation liegen bei VAXTOR. Sie erhalten eine Lizenz zur Nutzung der Software gemäß den Bestimmungen der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA). Sie haben kein Recht, auf den Quellcode zuzugreifen oder die Software zu verändern.

Garantie:
Sie sind dafür verantwortlich, dass die Funktionen der Software Ihren Anforderungen gemäß der Dokumentation entsprechen. Geringfügige Fehler stellen keinen Verstoß gegen die EULA dar.

Haftung von VAXTOR:
Die Haftung von VAXTOR ist beschränkt und schließt die Haftung für Betrug, Tod, Körperverletzung oder Rechtsverletzungen außerhalb des Vereinigten Königreichs aus. Die maximale Haftung ist auf den ursprünglich für die Software gezahlten Betrag begrenzt.

Bitte lesen Sie diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) sorgfältig durch, bevor Sie die Software oder sonstige Vaxtor-Software verwenden oder installieren, unabhängig davon, ob diese EULA beiliegt oder nicht. Vaxtor-Software wird lizenziert (nicht verkauft), und dies ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung.

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen („Lizenznehmer“ oder „Sie“) und VAXTOR TECHNOLOGIES (spanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer B87670089), Calle Miguel Yuste 6 1A, 28037 Madrid, Spanien („VAXTOR“). Diese EULA gilt für Ihre Nutzung jeglicher Software, die Eigentum von Vaxtor ist, von Vaxtor kontrolliert oder weiterverkauft wird, sowie aller Inhalte und Programme, die Ihnen von Vaxtor angeboten oder zur Verfügung gestellt werden (die „Software“), einschließlich der mitgelieferten Daten, der zugehörigen Datenträger, gedruckten Materialien und der elektronischen Dokumentation („Dokumentation“). Durch die Nutzung der Software oder eines Teils davon akzeptieren Sie alle Bedingungen dieser EULA. Das Öffnen der Versiegelung einer CD-ROM, Speicherkarte, eines USB-Speichergeräts, eines PCs, Prozessors oder einer Kamera mit vorinstallierter Software oder eines anderen Datenträgers, der zur Bereitstellung der Software verwendet wurde, sowie die Installation oder das Herunterladen der Software gelten als Nutzung der Software im Sinne dieser EULA. Jeder Wiederverkäufer, der Vaxtor-Software oder kontrollierte Software vertreibt, ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Benutzer diese EULA akzeptieren und die Bedingungen einhalten.

Erteilung und Umfang der Lizenz

  1. Als Gegenleistung für Ihre Zustimmung zu den Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) gewährt Ihnen VAXTOR hiermit eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software und der Dokumentation gemäß den Bedingungen dieser EULA. Diese Lizenz ist persönlich und gilt ausschließlich für Sie oder ein bestimmtes Unternehmen als Käufer der Software. Sie ist nicht übertragbar.
  2. Sie können:
    1. Sie dürfen die Software ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke herunterladen, installieren und/oder verwenden, vorausgesetzt, dass im Falle von Software, die mit einem Hardwaregerät kombiniert wird, diese Software jeweils nur mit einem Hardwaregerät kombiniert wird; und
    2. Verwenden Sie die Dokumentation zur Unterstützung der gemäß Bedingung 1.1 zulässigen Verwendung und erstellen Sie solche Kopien der Dokumentation, wie dies für ihre rechtmäßige Verwendung vernünftigerweise erforderlich ist.
    3. Um Missverständnisse auszuschließen, werden alle Rechte, die Ihnen in dieser EULA nicht ausdrücklich gewährt werden, hiermit ausdrücklich von VAXTOR vorbehalten.

Verpflichtung des Lizenznehmers

  1. Sofern in dieser EULA nicht ausdrücklich anders angegeben oder durch geltendes lokales Recht gestattet, verpflichten Sie sich zu Folgendem:
    1. Die Software oder die Dokumentation dürfen nicht kopiert werden, es sei denn, die Anfertigung einer angemessenen Anzahl von Kopien ist für die normale Nutzung der Software erforderlich oder dient der Datensicherung oder der Betriebssicherheit.
    2. Die Software oder die Dokumentation dürfen nicht vermietet, verleast, unterlizenziert, verliehen, übersetzt, zusammengeführt, angepasst, verändert oder modifiziert werden;
    3. Es ist untersagt, Änderungen oder Modifikationen an der Software oder Teilen davon vorzunehmen oder zu gestatten, dass die Software oder Teile davon mit anderen Programmen kombiniert oder in diese integriert werden;
    4. Es ist untersagt, die Software ganz oder teilweise zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder abgeleitete Werke davon zu erstellen oder dies zu versuchen, es sei denn, solche Handlungen sind (gemäß Abschnitt 296A des Copyright, Designs and Patents Act 1988) gesetzlich nicht verboten.
    5. Hinweise auf Eigentumsrechte oder Produktkennzeichnungen oder Beschränkungen in der Software dürfen nicht verändert, gelöscht oder unkenntlich gemacht werden;
    6. VAXTORs Urheberrechtshinweis (oder der Urheberrechtshinweis einer anderen Partei, der in der Software oder der Dokumentation angegeben ist) auf allen Kopien der Software und/oder der Dokumentation, einschließlich Teilkopien davon, zu reproduzieren und einzufügen;
    7. Die Software darf nicht für Zwecke oder in einer Weise verwendet werden, die nicht ausdrücklich von VAXTOR genehmigt wurde;
    8. die Nutzung der Software zu überwachen und zu kontrollieren und sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter und Vertreter die Software in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser EULA verwenden; und
    9. Sie dürfen die Software und/oder die Dokumentation nicht an Dritte für irgendeinen Zweck weitergeben oder zugänglich machen und die Software auch nicht im Auftrag oder zum Vorteil Dritter verwenden.
  2. Sie müssen VAXTOR und seinen Vertretern zu allen angemessenen Zeiten und nach angemessener Vorankündigung gestatten, die Räumlichkeiten, in denen die Software oder die Dokumentation aufbewahrt oder verwendet wird, die dort befindlichen Computergeräte sowie alle gemäß dieser EULA geführten Aufzeichnungen zu inspizieren und Zugang dazu zu erhalten, um sicherzustellen, dass Sie die Bestimmungen dieser EULA einhalten.

Geistiges Eigentumsrecht

  1. Sie erkennen an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an der Software und der Dokumentation weltweit VAXTOR gehören, dass Ihnen die Rechte an der Software lizenziert (nicht verkauft) werden und dass Sie keine anderen Rechte an der Software oder der Dokumentation haben als das Recht, sie gemäß den Bestimmungen dieser EULA zu nutzen.
  2. Sie erkennen an, dass Sie kein Recht auf Zugriff auf die Software im Quellcode, im unverschlüsselten Code oder mit Kommentaren haben.

Garantie

  1. VAXTOR garantiert Folgendes:
    1. Das Medium, auf dem die Software gespeichert und vertrieben wird, ist zum Zeitpunkt der Lieferung und für einen Zeitraum von 90 Tagen danach („Garantiezeitraum“) bei normalem Gebrauch frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern. Sollte während des Garantiezeitraums ein Defekt am Medium auftreten, ersetzt VAXTOR dieses kostenlos, sofern Sie es zusammen mit dem Kaufbeleg und (soweit möglich) einer dokumentierten Fehlerbeschreibung an VAXTOR zurücksenden.ample eines solchen Mangels oder Fehlers; und
    2. Während der Garantiezeit wird die Software bei sachgemäßer Verwendung im Wesentlichen gemäß den in der Dokumentation beschriebenen Funktionen funktionieren, und die Dokumentation beschreibt die Funktionsweise der Software in allen wesentlichen Punkten korrekt.
  2. Sie erkennen an, dass die Software nicht für Ihre individuellen Anforderungen entwickelt wurde und dass es daher in Ihrer Verantwortung liegt, sicherzustellen, dass die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen und Möglichkeiten der Software Ihren Anforderungen entsprechen.
  3. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Software möglicherweise nicht fehlerfrei ist, und stimmen zu, dass das Vorhandensein kleinerer Fehler keinen Verstoß gegen diese EULA darstellt.
  4. Wenn Sie VAXTOR innerhalb der Garantiezeit schriftlich über einen Mangel oder Fehler der Software informieren, der dazu führt, dass diese nicht im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktioniert, und dieser Mangel oder Fehler nicht darauf zurückzuführen ist, dass Sie die Software geändert oder entgegen den Bestimmungen dieser EULA verwendet haben, wird VAXTOR nach eigenem Ermessen die Software reparieren oder ersetzen, vorausgesetzt, Sie stellen alle Informationen zur Verfügung, die VAXTOR zur Behebung des Mangels oder Fehlers benötigt, einschließlich ausreichender Informationen, um VAXTOR die Reproduktion des Mangels oder Fehlers zu ermöglichen.

Haftung von VAXTOR

  1. Nichts in dieser EULA schließt die Haftung von VAXTOR für Betrug oder für sonstige Schäden aus oder beschränkt sie in irgendeiner Weise.
    Tod und Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurden, oder jede andere Haftung, soweit diese nicht gesetzlich ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
  2. Vorbehaltlich Ziffer 5.1 haftet VAXTOR weder im Rahmen dieser EULA noch im Zusammenhang mit einem Nebenvertrag für Folgendes:
    1. Einkommensverlust;
    2. Verlust von Geschäftsgewinnen oder Verträgen;
    3. Betriebsunterbrechung;
    4. Verlust der Nutzungsmöglichkeiten von Geld oder erwarteten Ersparnissen;
    5. Informationsverlust;
    6. Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Firmenwert oder Reputation;
    7. Verlust, Beschädigung oder Verfälschung von Daten; oder
    8. Jegliche indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, gleich aus welchem ​​Grund und ob diese durch unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsbruch oder anderweitig verursacht wurden; vorausgesetzt, dass diese Bedingung 5.2 Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung Ihres materiellen Eigentums, die unter die Bedingungen von Bedingung 4 fallen, oder sonstige Ansprüche wegen direkter finanzieller Verluste, die nicht durch eine der Kategorien (a) bis (h) einschließlich dieser Bedingung 5.2 ausgeschlossen sind, nicht ausschließt.
  3. Vorbehaltlich der Bedingungen 5.1 und 5.2 ist die maximale Gesamthaftung von VAXTOR im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser EULA oder einem Nebenvertrag, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, auf einen Betrag in Höhe des von Ihnen ursprünglich für die Software gezahlten Betrags beschränkt.
  4. Vorbehaltlich der Bedingungen 5.1, 5.2 und 5.3 ist die Haftung von VAXTOR für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter auf die Verletzung von Rechten beschränkt, die im Vereinigten Königreich bestehen.
  5. Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) legt den vollen Umfang der Verpflichtungen und Haftung von VAXTOR hinsichtlich der Lieferung der Software und Dokumentation fest. Es gelten keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen, Gewährleistungen, Zusicherungen oder sonstigen Bestimmungen, die für VAXTOR verbindlich sind, außer den in dieser EULA ausdrücklich genannten. Jegliche Bedingungen, Gewährleistungen, Zusicherungen oder sonstige Bestimmungen bezüglich der Lieferung der Software und Dokumentation, die andernfalls in diese EULA oder einen Nebenvertrag – sei es aufgrund von Gesetzen, Gewohnheitsrecht oder anderweitig – einbezogen werden könnten, sind hiermit im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Entschädigung

  1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, VAXTOR, seine verbundenen Unternehmen sowie deren Geschäftsführer, leitende Angestellte, Aktionäre, Mitarbeiter, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger auf Verlangen vollständig von allen Ansprüchen, Ausgaben, Verlusten, Schäden, Kosten, Verbindlichkeiten und Urteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten und -auslagen, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen ergeben, die auf Folgendem beruhen oder damit in Zusammenhang stehen: (i) jeglicher Nutzung der Software durch den Lizenznehmer, die nicht ausdrücklich durch diese EULA gestattet ist oder in einer Weise erfolgt, die mit der Dokumentation unvereinbar ist; (ii) jeglicher Verstoß des Lizenznehmers gegen diese EULA; oder (iii) jeglicher Verstoß des Lizenznehmers und seiner Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Aktionäre oder Mitarbeiter gegen geltendes Recht.

Beendigung

  1. VAXTOR kann diese EULA mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an Sie kündigen, wenn:
    • Sie begehen einen wesentlichen oder anhaltenden Verstoß gegen diese EULA, den Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung einer schriftlichen Aufforderung zur Behebung beheben (sofern behebbar);
    • Dem Gericht wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen Sie vorgelegt;
    • Der Lizenznehmer (sofern es sich um eine Gesellschaft handelt) wird zahlungsunfähig oder kann seine Schulden nicht begleichen (im Sinne der Artikel 2 und 5 des Insolvenzgesetzes 22/2003 vom 9. Juli), tritt in Liquidation, sei es freiwillig oder zwangsweise (außer aus Gründen einer bona fide Verschmelzung oder Umstrukturierung), fasst einen Beschluss zu seiner Auflösung, wird ein Insolvenzverwalter, Treuhänder, Liquidator oder ein ähnlicher Beauftragter über sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon bestellt, schließt einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern ab oder ergreift oder erleidet eine ähnliche Maßnahme infolge seiner Schulden oder kann seine Schulden nicht begleichen (im Sinne der Artikel 2 und 5 des Insolvenzgesetzes 22/2003 vom 9. Juli);
    • Sie senden die Software freiwillig gemäß den Bestimmungen dieser EULA an VAXTOR zurück;
    • Sämtliche Zahlungen, die VAXTOR von dem Drittanbieter, von dem Sie die Software im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf der Software an Endnutzer erworben haben, schuldet, bleiben seit mehr als sechzig (60) Tagen unbezahlt, und VAXTOR hat infolgedessen die entsprechenden Vereinbarungen mit diesem Drittanbieter gekündigt; oder
    • Die Software wurde Ihnen und/oder dem Dritten, von dem Sie die Software erworben haben, ausschließlich zu Demonstrationszwecken zur Verfügung gestellt.
  2. Der Lizenznehmer kann diese EULA jederzeit durch Vernichtung der Lizenz beenden.
    Software und Dokumentation sowie alle Kopien davon in jeglicher Form. 7.1.3. Bei Beendigung aus irgendeinem Grund:
    • Alle Ihnen im Rahmen dieser EULA gewährten Rechte erlöschen;
    • Sie müssen alle durch diese EULA genehmigten Aktivitäten einstellen; und
    • Sie müssen die Software unverzüglich von allen in Ihrem Besitz befindlichen Computergeräten löschen oder entfernen und alle Kopien der Software, die sich zu diesem Zeitpunkt in Ihrem Besitz, Ihrer Verwahrung oder unter Ihrer Kontrolle befinden, unverzüglich vernichten oder (nach Wahl von VAXTOR) an VAXTOR zurückgeben und im Falle der Vernichtung VAXTOR bestätigen, dass Sie dies getan haben.

Übertragung von Rechten und Pflichten

  1. Diese EULA ist für den Lizenznehmer und VAXTOR sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich.
  2. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von VAXTOR dürfen Sie diese EULA oder Ihre Rechte und Pflichten daraus weder übertragen, abtreten, belasten noch anderweitig darüber verfügen.
  3. VAXTOR kann diese EULA oder jegliche Rechte oder Pflichten, die sich daraus ergeben, jederzeit während der Laufzeit der EULA übertragen, abtreten, belasten, untervergeben oder anderweitig darüber verfügen.

Hinweise

  1. VAXTOR kann Ihnen Mitteilungen entweder an die E-Mail- oder Postadresse senden, die Sie VAXTOR oder seinem Vertreter beim Kauf mitgeteilt haben.asing die Software. Eine Benachrichtigung gilt 24 Stunden nach dem Absenden einer E-Mail oder drei Tage nach dem Datum des Poststempels als zugestellt. Zum Nachweis der Zustellung einer Benachrichtigung genügt es im Falle eines Briefes nachzuweisen, dass dieser ordnungsgemäß adressiert war.amped und zur Post gegeben und im Falle einer E-Mail, dass diese E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse des Empfängers gesendet wurde.

Verzicht

  1. Falls VAXTOR zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit dieser EULA nicht auf die strikte Einhaltung einer der Verpflichtungen des Lizenznehmers gemäß dieser EULA besteht oder falls VAXTOR eines der Rechte oder Rechtsmittel, die ihm gemäß dieser EULA zustehen, nicht ausübt, stellt dies keinen Verzicht auf diese Rechte oder Rechtsmittel dar und befreit den Lizenznehmer nicht von der Einhaltung dieser Verpflichtungen.
  2. Ein Verzicht von VAXTOR auf die Geltendmachung eines Verstoßes stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung eines späteren Verstoßes dar.
  3. Ein Verzicht von VAXTOR auf eine dieser Bedingungen ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich als Verzicht bezeichnet und Ihnen schriftlich mitgeteilt wird.

Vertraulichkeit

  1. Sie bestätigen und erklären sich damit einverstanden, dass die Software und die Dokumentation von VAXTOR mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand entwickelt wurden und vertraulich sind sowie ein Geschäftsgeheimnis von VAXTOR und/oder Dritten darstellen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich daher, die Software und alle von VAXTOR oder seinen Beauftragten erhaltenen Informationen oder Materialien vertraulich zu behandeln und diese ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von VAXTOR weder zu verwenden noch an Dritte weiterzugeben.

Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser EULA von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird diese Bestimmung insoweit von den übrigen Bestimmungen abgetrennt, die weiterhin im vollen gesetzlich zulässigen Umfang gültig bleiben.
  2. Diese EULA gewährt dem Lizenznehmer bestimmte Rechte. Darüber hinaus können ihm je nach Land weitere Rechte zustehen. In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss stillschweigender Gewährleistungen oder bestimmter Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nicht zulässig. Daher gelten die oben genannten Beschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht für den Lizenznehmer. In anderen Rechtsordnungen sind Beschränkungen und Ausschlüsse unter bestimmten Bedingungen zulässig. In diesem Fall gelten die oben genannten Beschränkungen und Ausschlüsse im vollen Umfang des anwendbaren Rechts. Sollte eine Bestimmung der oben genannten Beschränkungen oder Ausschlüsse für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, gilt diese Bestimmung als aus dieser Vereinbarung gestrichen. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit.

Bildaufnahme

  1. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung der Software zur Erstellung und/oder Speicherung von Bildern von Fahrzeugen, anhand derer der Fahrer identifiziert werden kann, ohne dessen ausdrückliche Einwilligung in bestimmten Rechtsordnungen rechtswidrig sein kann. VAXTOR übernimmt daher keine Gewährleistung oder Zusicherung dafür, dass die Software für einen solchen Zweck geeignet oder in irgendeiner Rechtsordnung zulässig ist. Wenn Sie die Software für solche Zwecke verwenden, tun Sie dies auf eigene Initiative und sind für die Einhaltung aller geltenden lokalen, nationalen und internationalen Gesetze verantwortlich. VAXTOR haftet in keinem Fall für Verluste oder Schäden, die aus der rechtswidrigen Verwendung der Software entstehen.

Gesamte Vereinbarung

  1. Diese EULA und alle darin ausdrücklich genannten Dokumente stellen die gesamte Vereinbarung zwischen uns in Bezug auf die Lizenzierung der Software und der Dokumentation dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen oder Übereinkünfte zwischen uns.
  2. Sie bestätigen, dass Sie sich beim Abschluss dieser EULA nicht auf Zusicherungen, Verpflichtungen oder Versprechen von VAXTOR verlassen haben, die sich aus mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen vor Abschluss dieser EULA ergeben, außer wie in dieser EULA ausdrücklich angegeben.
  3. Keine der Parteien hat Anspruch auf Rechtsbehelfe wegen unwahrer Aussagen der anderen Partei, sei es mündlich oder schriftlich, die vor dem Datum des Abschlusses dieser EULA durch VAXTOR gemacht wurden (es sei denn, diese unwahren Aussagen wurden arglistig gemacht); der einzige Rechtsbehelf der anderen Partei ist die Geltendmachung eines Vertragsbruchs gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Recht und Gerichtsbarkeit

  1. Diese EULA unterliegt spanischem Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Bestimmung dieser EULA ergeben, unterliegen der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der spanischen Gerichte.

Vaxtor – Eingeschränkte Softwaregarantie

  1. Vaxtor garantiert für einen Zeitraum von 90 Tagen:
  2. Die von Vaxtor bereitgestellten Datenträger, auf denen die Software geliefert wird, sind frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Als Datenträger können CD-ROMs, USB-Sticks oder auch PCs mit Festplatte gelten. Dies gilt nur für Standardsoftware (nicht kundenspezifische Software).
  3. Die Software entspricht im Wesentlichen ihren veröffentlichten Spezifikationen. Abgesehen vom Vorstehenden wird die Software im Ist-Zustand bereitgestellt. Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt ausschließlich für den Kunden als ursprünglichen Lizenznehmer. Der einzige Rechtsbehelf des Kunden und die gesamte Haftung von Vaxtor und seinen Lieferanten im Rahmen dieser eingeschränkten Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von Vaxtor auf die Reparatur, den Austausch oder die Rückerstattung der Software, sofern ein Mangel dem Lieferanten gemeldet (oder auf dessen Anfrage zurückgesendet) wird. Vaxtor übernimmt in keinem Fall die Gewähr dafür, dass die Software fehlerfrei ist oder dass der Kunde die Software ohne Probleme oder Unterbrechungen nutzen kann.
  4. Dem Kunden wird empfohlen, eine professionelle Antivirensoftware zu installieren und diese stets auf dem neuesten Stand zu halten.
  5. Die Haftung von Vaxtor ist in keinem Fall höher als der ursprünglich für die Software gezahlte Preis.

Diese Garantie gilt nicht, wenn die Software (a) verändert wurde, außer von Vaxtor, (b) nicht gemäß den von Vaxtor bereitgestellten Anweisungen installiert, eingerichtet, betrieben, repariert oder gewartet wurde, (c) abnormalen physikalischen oder elektrischen Belastungen, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfällen ausgesetzt war oder auf der Verarbeitungsplattform, auf der sie installiert ist, keine professionelle Antivirensoftware installiert ist.

VAXTOR TECHNOLOGIES SL, USt-IdNr. B87670089, Calle Miguel Yuste 6 1A, 28037 Madrid, Spanien

FAQs

Kann ich meine Lizenz an eine andere Person übertragen?

Nein, die Lizenz ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VAXTOR nicht übertragbar.

Was soll ich tun, wenn ich auf Fehler in der Software stoße?

Kleinere Fehler stellen keinen Verstoß gegen die EULA dar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Anforderungen mit den in der Dokumentation beschriebenen Softwarefunktionen übereinstimmen.

Dokumente / Ressourcen

VAXTOR Software [pdf] Bedienungsanleitung
Software

Verweise

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