Lizenzierte Micro Focus-Software

BENUTZERHANDBUCH

Das Produkt umfasst lizenzierte Software und Dokumentation. Lizenzierte Software bezieht sich auf die ausführbare Version der Software, die in der Produktbestellung aufgeführt ist oder dem Kunden anderweitig zur Verfügung gestellt wird.
Die Dokumentation umfasst die von Micro Focus bereitgestellte Benutzerdokumentation.

MICRO FOCUS ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

WICHTIG: Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer (nachfolgend „Kunde“) lizenzierte Software im Rahmen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags (nachfolgend „Vertrag“) zur Verfügung. Dieser Vertrag regelt die Installation und Nutzung der in der jeweiligen Produktbestellung angegebenen Version der lizenzierten Software durch den Kunden. Falls die Software nicht über eine Produktbestellung erworben wurde, gilt der Download und die Installation oder Nutzung der lizenzierten Software als Annahme dieses Vertrags. Bitte lesen Sie diesen Vertrag sorgfältig durch, da er Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung der Software durch den Kunden enthält. DIESE VEREINBARUNG ERSETZT UND GILT FÜR ALLE ANDEREN DEM KUNDEN BEREITGESTELLTEN BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE, OB SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH, ES SEI DENN, IN EINER PRODUKTBESTELLUNG WIRD AUSDRÜCKLICH AUF EINE ANDERE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG VERWIESEN ODER ZWISCHEN LIZENZGEBER UND KUNDEN AUSGEFÜHRT, DIE DIESE VEREINBARUNG GANZ ODER TEILWEISE ERGÄNZT ODER ERSETZT. DER ABSCHLUSS DIESER VEREINBARUNG STELLT KEINE KAUFTRANSAKTION DAR.

1. DEFINITIONEN. In dieser Vereinbarung werden die Begriffe wie folgt definiert:

„Zusätzliche Lizenzgenehmigung“ oder „ALA“ bezeichnet die zusätzlichen spezifischen Softwarelizenzbedingungen, die die Nutzung eines bestimmten Softwareprodukts regeln, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) die Bestimmungen des Non-Production Licensing Guide. Die ALA(s) für lizenzierte Software finden Sie unter https://www.opentext.com/about/legal/software-licensing nach Produktnamen sortiert oder können von Micro Focus auf Anfrage des Kunden bereitgestellt werden.

„Kunde“ oder „Lizenznehmer“ bezeichnet die juristische oder natürliche Person, die in der jeweiligen Produktbestellung genannt ist oder die rechtmäßig eine Lizenz für das lizenzierte Produkt erhalten hat.
„Dokumentation“ bezeichnet die Benutzerdokumentation, die Micro Focus für lizenzierte Software zur Verfügung stellt.
„Lizenziertes Produkt“ bezeichnet lizenzierte Software und Dokumentation.

„Lizenzierte Software“ bezeichnet die ausführbare Version der Software, die in der Produktbestellung aufgeführt ist oder dem Kunden anderweitig zur Verfügung gestellt oder von ihm rechtmäßig erworben wurde. Dieser Vertrag regelt die Nutzung aller Updates der lizenzierten Software, die der Kunde gemäß den Support- und Wartungsbedingungen gemäß Abschnitt 7 (Support und Wartung) erhält, es sei denn, das jeweilige Update enthält einen anderen Endbenutzer-Lizenzvertrag, ist mit diesem verbunden oder unterliegt anderweitig ausdrücklich einem solchen.

„Micro Focus“ oder „Lizenzgeber“ bezeichnet die jeweilige Micro Focus-Einheit und ihre verbundenen Unternehmen, die über geistige Eigentumsrechte am lizenzierten Produkt verfügen.
„Open Source Software“ bezeichnet Software oder anderes Material, das in ein lizenziertes Produkt eingebettet ist oder mit diesem bereitgestellt wird, wobei diese Software oder dieses andere Material unter einer „Open Source-Lizenz“ bereitgestellt wird, wie dieser Begriff üblicherweise von Mitgliedern der Open Source-Community verstanden wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jene Lizenzen, die alle in der Open Source-Definition der Open Source Initiative (https://opensource.org/osd).

„Produktbestellung“ bezeichnet eine von den Parteien vereinbarte Kaufbestellung oder Kaufbestellungsalternative für den Verkauf einer oder mehrerer Lizenzen für ein oder mehrere bestimmte Elemente der lizenzierten Software an den Kunden.
„Komponente Dritter“ bezeichnet alle Laufzeitumgebungen oder andere Elemente Dritter, die in lizenzierte Software eingebettet sind, mit Ausnahme von Open Source-Software.

„Drittanbietersoftware“ bezeichnet zusätzliche oder begleitende Drittanbietersoftware (mit Ausnahme von Open Source-Software oder Drittanbieterkomponenten), die in der Dokumentation oder in einem file beiliegende lizenzierte Software.

„Garantiezeitraum“ bezeichnet den 90-tägigen Zeitraum ab dem Datum der Lieferung der lizenzierten Software an den Kunden.

2. PRODUKTBESTELLUNGEN.

Die Lizenzierung von Softwareprodukten erfolgt im Rahmen von Produktbestellungen, die (sofern in der Produktbestellung nicht anders angegeben) die Bedingungen dieser Vereinbarung enthalten. Jegliche Bedingungen, die den Bedingungen dieser Vereinbarung oder einer anwendbaren ALA widersprechen oder diese ergänzen („widersprüchliche Bedingungen“), in einer Bestellung oder einem anderen vom Kunden ausgestellten Dokument werden von Micro Focus abgelehnt und sind unwirksam. Sollte eine Produktbestellung widersprüchliche Bedingungen enthalten, gelten diese nicht, es sei denn, diese sind in einem von beiden Parteien unterzeichneten Angebot von Micro Focus oder einer Produktbestellung enthalten.

3. LIZENZIERUNG.

a. Lizenz. Sofern in der geltenden ALA nicht ausdrücklich gestattet oder in Abschnitt 3b (Evaluierungslizenzen) beschrieben, liefern und lizenzieren Micro Focus und seine verbundenen Unternehmen dem Kunden die lizenzierten Produkte im Rahmen einer nicht übertragbaren, nicht unterlizenzierbaren, nicht exklusiven Lizenz zur Nutzung der lizenzierten Software und ihrer Dokumentation gemäß diesem Vertrag und/oder der geltenden ALA und ausschließlich für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden und nicht für den weiteren Vertrieb oder die Kommerzialisierung.

b. Evaluierungslizenzen. Sofern im jeweiligen ALA nicht ausdrücklich anders geregelt, erhält der Kunde, wenn Micro Focus und seine verbundenen Unternehmen die Lizenzprodukte ausschließlich zu Evaluierungszwecken liefern und lizenzieren, eine nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Lizenzprodukte ausschließlich für interne Evaluierungs- und Testzwecke, nicht jedoch für Entwicklungs-, Produktions-, Vertriebs- oder kommerzielle Zwecke („Evaluierungslizenz“). Die Laufzeit einer Evaluierungslizenz beträgt 30 Tage ab dem Datum der Lieferung des Lizenzprodukts (d. h. Bereitstellung zum Download oder physische Lieferung) an den Kunden („Evaluierungszeitraum“), sofern Micro Focus nicht schriftlich eine andere Laufzeit genehmigt. Das Lizenzprodukt wird „wie besehen“ bereitgestellt, und Micro Focus übernimmt keine Garantien oder Supportverpflichtungen. Die Evaluierungslizenz endet mit Ablauf des Evaluierungszeitraums. Der Kunde ist verpflichtet, alle Kopien des Lizenzprodukts zurückzugeben oder, falls Micro Focus dies anordnet, zu löschen und zu vernichten und Micro Focus innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Evaluierungszeitraums eine schriftliche Bestätigung seiner Einhaltung dieser Bestimmung vorzulegen. Die Evaluierungslizenz für Vorab- oder Betaversionen der lizenzierten Software („Vorabversionssoftware“) hat eine Laufzeit von 90 Tagen, sofern Micro Focus nicht schriftlich eine andere Laufzeit genehmigt. Der Kunde verpflichtet sich, Micro Focus unverzüglich über alle Probleme (einschließlich Fehler, Ausfälle, abweichende Ergebnisse und unerwartete Leistungen) und Anmerkungen zur Vorabversionssoftware zu informieren und alle von Micro Focus eingereichten Fragebögen zu den Ergebnissen der Tests der Vorabversionssoftware durch den Kunden zeitnah zu beantworten. Micro Focus kann sich entscheiden, keine endgültige Version der Vorabversionssoftware zu veröffentlichen oder, selbst wenn sie veröffentlicht wird, Preise, Funktionen, Spezifikationen, Möglichkeiten, Funktionen, Veröffentlichungsdaten, die allgemeine Verfügbarkeit oder andere Merkmale der Vorabversionssoftware zu ändern.

4. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN.

Sofern in der geltenden ALA oder Dokumentation nicht ausdrücklich gestattet, wird der Kunde weder direkt noch indirekt:

i. Die lizenzierte Software für Time-Sharing, Outsourcing, Hosting, Service-Bureau oder ähnliche Zwecke zu verwenden oder Dritten den Zugriff oder die Nutzung zu deren Gunsten zu gestatten;
ii. Lizenzierte Software zu modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen;
iii. Reverse Engineering, Entschlüsselung, Disassemblierung oder sonstige Versuche, den Quellcode der lizenzierten Software zu ermitteln, außer in dem durch geltendes Recht gestatteten Umfang;
iv. Komponenten der lizenzierten Software zur separaten Nutzung aufzuteilen, wenn dem Kunden die lizenzierte Software mit mehreren Komponenten als ein einziges Produkt bereitgestellt wird;
v. Eine Bewertung oder ein Benchmarking der lizenzierten Software zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben; oder
vi. Verändern, zerstören oder entfernen Sie keine Eigentumshinweise oder -etiketten auf der lizenzierten Software oder in der lizenzierten Software.

b. Der Kunde darf eine angemessene Anzahl von Archivkopien der lizenzierten Software und Dokumentation anfertigen und wird auf allen zulässigen Kopien sämtliche Urheberrechts- und sonstigen Eigentumsrechtshinweise, die in oder auf den lizenzierten Produkten erscheinen, einschließlich Hinweise aller Drittanbieter, wiedergeben.

5. LAUFZEIT.

Dieser Vertrag und die Lizenzlaufzeit für die darin gewährte lizenzierte Software sind unbefristet, sofern der Kunde nicht eine Abonnement-/Zeitlizenz erworben hat (in diesem Fall ist die Lizenzlaufzeit in der Produktbestellung oder im ALA festgelegt). Sie können gemäß Abschnitt 6 (Kündigung) vorzeitig gekündigt werden. Hat der Kunde eine Abonnement-/Zeitlizenz erworben, endet diese automatisch mit Ablauf des Abonnements/der Laufzeit, sofern sie nicht gemäß Abschnitt 6 vorzeitig gekündigt wird.

6. BEENDIGUNG.

Sofern hierin nicht anders festgelegt, kann jede Partei diesen Vertrag und/oder jede gewährte Lizenz durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei die Bedingungen dieses Vertrags oder einer anwendbaren ALA oder Produktbestellung wesentlich verletzt und den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum behebt, an dem sie über den Verstoß informiert wurde. Micro Focus kann diesen Vertrag zusammen mit allen zu diesem Zeitpunkt mit dem Kunden bestehenden Lizenzen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden sofort kündigen, falls (i) der Kunde insolvent wird, ein Insolvenzverwalter bestellt wird oder files für oder hat filed gegen ihn, Liquidation, Konkurs oder ähnliche Verfahren; oder (ii) der Kunde die geistigen Eigentumsrechte von Micro Focus verletzt oder widerrechtlich aneignet. Die Kündigung erfolgt unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel einer Partei. Im Falle einer Kündigung erlöschen sofort die Lizenzen des Kunden zur Installation, zum Zugriff oder zur Nutzung der lizenzierten Software, und der Kunde ist verpflichtet, alle Kopien dieser lizenzierten Software in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle zu vernichten und zu löschen und Micro Focus eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, dass er diese Bestimmung eingehalten hat. Die vorzeitige Kündigung dieser Vereinbarung oder einer Produktbestellung berechtigt den Kunden nicht zu einer Gutschrift oder Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.

7. SUPPORT UND WARTUNG.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Updates der lizenzierten Software, es sei denn, der Kunde erwirbt (oder erhält diese im Rahmen eines Abonnements/einer befristeten Lizenz) Wartungs- und Supportleistungen gemäß den dann geltenden Standardwartungs- und Supportbedingungen von Micro Focus (die unter https://www.opentext.com/agreements zu finden sind oder auf Anfrage des Kunden von Micro Focus bereitgestellt werden können).

8. HARDWARE.

Für den Fall, dass Micro Focus lizenzierte Software in ein Gerät integriert oder dem Kunden Hardware zur Nutzung in Verbindung mit der lizenzierten Software zur Verfügung stellt, gelten zusätzliche Hardware-Bedingungen. In allen anderen Fällen ist der Kunde für die ordnungsgemäße Installation und Implementierung der lizenzierten Software selbst verantwortlich und muss die erforderliche Hardware selbst installieren.

9. PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN.

Wenn der Kunde von Micro Focus oder einem verbundenen Unternehmen von Micro Focus Dienstleistungen in Bezug auf die lizenzierte Software (z. B. Installation, Implementierung, Wartung, Beratung oder Schulung) durchführen lässt, erbringt Micro Focus oder sein verbundenes Unternehmen diese Dienstleistungen zu den jeweils gültigen Standardbedingungen und -preisen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde kann sich im Rahmen einer separaten Vereinbarung oder Leistungsbeschreibung mit Micro Focus oder seinem verbundenen Unternehmen auf die Erbringung professioneller Dienstleistungen einigen.

10. SOFTWARE-AS-A-SERVICE.

Wenn der Kunde Zugriff auf eine Online-Softwarelösung erwirbt, die Micro Focus zur Nutzung über eine Netzwerkverbindung („SaaS“) bereitstellt, gelten zusätzliche Geschäftsbedingungen für den Zugriff des Kunden auf SaaS und dessen Nutzung.

11. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE.

Micro Focus gewährleistet für den Gewährleistungszeitraum, dass die Lizenzierte Software in allen wesentlichen Punkten im Wesentlichen der Dokumentation entspricht und dass alle Medien, auf denen Micro Focus die Lizenzierte Software bereitstellt, bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung ist (i) die kostenlose Reparatur oder der kostenlose Ersatz der entsprechenden Lizenzierten Software oder Medien, sodass diese im Wesentlichen der Dokumentation entsprechen, oder (ii) sofern Micro Focus nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass eine solche Abhilfe wirtschaftlich oder technisch nicht machbar ist, eine Rückerstattung der Lizenzgebühr und aller für das laufende Jahr für die Lizenzierte Software gezahlten Wartungsgebühren. Die Lizenz zur Nutzung dieser Lizenzierten Software erlischt sofort, wenn der Kunde die Rückerstattung erhält. Die Gewährleistungen in Abschnitt 11 (Eingeschränkte Gewährleistung) gelten nicht, wenn die Mängel an der Lizenzierten Software oder den Medien auf Folgendes zurückzuführen sind: (i) Nichtverwendung der Lizenzierten Software gemäß der Dokumentation, dieser Vereinbarung oder der geltenden ALA; (ii) Fehlfunktion der Ausrüstung oder des Netzwerks des Kunden; (iii) Unfall, Nachlässigkeit oder Missbrauch; (iv) Wartung durch unbefugte Personen; (v) andere vom Kunden verwendete Software, die nicht von Micro Focus bereitgestellt wurde, oder für die die lizenzierte Software nicht für eine solche Verwendung konzipiert oder lizenziert ist; oder (vi) alle anderen Ursachen, die nach der Erstlieferung der lizenzierten Software oder Medien an den Kunden eintreten, sofern sie nicht direkt von Micro Focus verursacht wurden. Im Sinne dieser Vereinbarung gilt die lizenzierte Software als geliefert, wenn sie dem Kunden erstmals zum Download zur Verfügung gestellt oder physisch geliefert wird.
Micro Focus übernimmt keine Verantwortung für Ansprüche, die außerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.

Die Garantien in Abschnitt 11 (Eingeschränkte Garantie) gelten auch für Komponenten von Drittanbietern, gelten jedoch nicht für (i) kostenlose lizenzierte Software oder Updates, die nach Ablauf der Garantiezeit bereitgestellt werden; oder (ii) Software von Drittanbietern, die keine Komponenten von Drittanbietern ist.

12. VERZICHTSERKLÄRUNG DER GARANTIE.

Mit Ausnahme der eingeschränkten Gewährleistungen in Abschnitt 11 (Eingeschränkte Gewährleistung) werden lizenzierte Produkte „wie besehen“ und ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, werden alle konkludenten oder gesetzlichen Bedingungen, Zusicherungen und Gewährleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Bedingungen, Zusicherungen und Gewährleistungen hinsichtlich der Marktgängigkeit, Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentumsanspruchs oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder die sich aus dem Geschäftsverkehr, der Nutzung oder dem Handelsbrauch ergeben) im gesetzlich zulässigen Umfang ausdrücklich abgelehnt und ausgeschlossen. Die eingeschränkten Gewährleistungen in dieser Vereinbarung werden auf der Grundlage gewährt, dass der Kunde lizenzierte Produkte für geschäftliche Zwecke und nicht für den privaten oder privaten Gebrauch erwirbt. Micro Focus übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass der Betrieb der lizenzierten Software ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei erfolgt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, lizenzierte Software auszuwählen, die mit anderer Software, Anwendungen oder Systemen funktioniert, um die beabsichtigten Ergebnisse zu erzielen.

13. Haftungsbeschränkung.

a. Haftungsobergrenze. In keinem Fall übersteigt die Haftung einer Partei gegenüber der anderen Partei aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag den höheren Betrag von (i) 250,000 USD oder (ii) die Gesamtgebühren, die der Kunde für die betroffene lizenzierte Software in der/den entsprechenden Produktbestellung(en) (einschließlich zugehöriger Wartung und Support) bezahlt hat. Abschnitt 13a (Haftungsobergrenze) schränkt die Haftung einer der Parteien für Folgendes nicht ein: vorsätzliches Fehlverhalten oder betrügerische Falschdarstellung; unbefugte Nutzung geistigen Eigentums; Lizenzverletzung; Verletzung der Vertraulichkeit (ausgenommen Verletzung der Pflichten zum Umgang mit personenbezogenen Daten (definiert in Abschnitt 18, Datenschutz); Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit; Nichtzahlung geschuldeter Beträge; oder jegliche Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
b. Gegenseitiger Haftungsausschluss für Folgeschäden. In keinem Fall haftet eine der Parteien für indirekte, besondere, zufällige, Folge-, Straf- oder ähnliche Schäden; entgangene Gewinne, Geschäftsmöglichkeiten, Daten oder Programme (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für die Wiederherstellung oder den Ersatz solcher Daten oder Programme); Verluste, Schäden oder Kosten aufgrund von Unterbrechungen, Verzögerungen oder der Unmöglichkeit, lizenzierte Software zu nutzen, unabhängig davon, ob diese aus diesem Vertrag entstehen oder im Zusammenhang mit diesem stehen, selbst wenn sie im Voraus über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden.
c. Geltungsbereich. Die Beschränkungen und Haftungsausschlüsse in Abschnitt 13a (Haftungsobergrenze) und Abschnitt 13b (Gegenseitiger Haftungsausschluss für Folgeschäden) gelten für alle Klagegründe, insbesondere Vertragsbruch, Garantieverletzung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängige Haftung, Falschdarstellung und sonstige unerlaubte Handlungen.
d. Ausschließlicher Rechtsbehelf. Die Rechtsbehelfe in diesem Vertrag sind die ausschließlichen Rechtsbehelfe der Parteien. Die Beschränkungen der Abschnitte 13a (Haftungsbeschränkung) und 13b (Beiderseitiger Haftungsausschluss für Folgeschäden) gelten auch dann, wenn diese Rechtsbehelfe ihren wesentlichen Zweck verfehlen. Dem Kunden stehen möglicherweise weitere Rechte, einschließlich Verbraucherrechte, nach den Gesetzen des Staates oder Landes zu, in dem er seinen Sitz hat.
e. Kostenlose Software. Wenn Micro Focus dem Kunden lizenzierte Software kostenlos oder im Rahmen einer Evaluierungslizenz zur Verfügung stellt, haften Micro Focus und seine verbundenen Unternehmen im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für Verluste oder Schäden des Kunden, seiner Kunden oder Dritter, die durch die kostenlose lizenzierte Software entstehen.

14. EIGENTUM.

Micro Focus International plc und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Lieferanten besitzen sämtliche geistigen Eigentumsrechte an lizenzierten Produkten und ermächtigen Micro Focus, lizenzierte Produkte im Rahmen dieser Vereinbarung zu vertreiben. Die einzigen Rechte des Kunden an lizenzierten Produkten sind die in dieser Vereinbarung oder der geltenden ALA genannten ausdrücklichen Lizenzen.

15. OPEN-SOURCE-SOFTWARE UND SOFTWARE VON DRITTANBIETERN.

Open Source Software und Drittanbietersoftware unterliegen den Bedingungen ihrer jeweiligen Lizenzen und nicht den Bedingungen dieser Vereinbarung, ungeachtet anderslautender Bestimmungen in einer anwendbaren ALA. Informationen zur Open Source Software finden Sie in einer file der lizenzierten Software beiliegend oder in der Dokumentation oder ALA enthalten.

16. LIZENZGEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN.

Der Kunde zahlt die in der jeweiligen Produktbestellung für lizenzierte Software angegebenen Lizenzgebühren innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Software-Lizenzgebühren sind nicht erstattungsfähig, außer wie in Abschnitt 11 (Eingeschränkte Garantie) oben vorgesehen, und werden ohne Abzug oder Steuereinbehalt bezahlt. Software-Lizenzgebühren verstehen sich exklusive Transportkosten, Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwert- und anderer anwendbarer Steuern und Abgaben und alle derartigen Beträge werden vom Kunden bezahlt oder erstattet. Der Kunde haftet für alle ausstehenden überfälligen Beträge, auf die Zinsen (in Höhe von 1.5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, falls dieser niedriger ist) sowie etwaige Inkassokosten für die Eintreibung überfälliger Beträge anfallen.

17. LIZENZÜBERPRÜFUNG.

Micro Focus hat das Recht, die Einhaltung der Lizenzen für die lizenzierte Software durch den Kunden zu überprüfen.
Der Kunde verpflichtet sich, ausreichende Aufzeichnungen zu führen, um seine Einhaltung der Lizenzbestimmungen nachzuweisen. Dazu gehören Seriennummern, Lizenzschlüssel, Protokolle, Aufzeichnungen über die Rechner, auf denen die lizenzierte Software installiert ist, auf die sie zugreift oder von denen aus auf sie zugegriffen werden kann, die Anzahl der verschiedenen Benutzer, die auf die lizenzierte Software zugreifen oder zum Zugriff berechtigt sind (falls zutreffend), sowie Lizenzmetriken, Berichte und Kopien der lizenzierten Software. Micro Focus kann vom Kunden Informationen über den Einsatz der lizenzierten Software verlangen, z. B. in Form eines Fragebogens. Dem Kunden wird eine angemessene Frist eingeräumt, um den Fragebogen (oder eine andere Form der Anfrage) auszufüllen und Micro Focus mit einer vom Kunden autorisierten Unterschrift vorzulegen, die die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Nach einer schriftlichen Ankündigung von 10 Tagen kann Micro Focus oder ein von ihm benannter Vertreter die Aufzeichnungen, Systeme und Einrichtungen des Kunden während der normalen Geschäftszeiten des Kunden überprüfen, um die Einhaltung der Lizenzen für die lizenzierte Software zu überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich, bei dieser Überprüfung mitzuwirken. Die erhaltenen Informationen werden ausschließlich zu Compliance-Zwecken verwendet und unterliegen ansonsten den Vertraulichkeitsbestimmungen in Abschnitt 21 (Vertrauliche Informationen) dieser Vereinbarung. Wenn der Kunde eine nicht lizenzierte Installation, Nutzung oder einen nicht lizenzierten Zugriff auf lizenzierte Software vorgenommen hat oder geistige Eigentumsrechte an lizenzierter Software verletzt oder widerrechtlich angeeignet hat oder anderweitig gegen diesen Vertrag oder eine ALA verstoßen hat (eine „Nichteinhaltung“), erklärt sich der Kunde unbeschadet der sonstigen Rechte oder Rechtsmittel von Micro Focus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterlassungsansprüche, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Benachrichtigung über eine solche Nichteinhaltung damit einverstanden, ausreichend Lizenzen und/oder Abonnements sowie den zugehörigen Support und die zugehörige Wartung (für die nächsten 12 Monate und ggf. Support und Wartung für die Rückwärtsversion) zu erwerben, um die Nichteinhaltung zu beheben, indem er die aktuellen (zum Zeitpunkt des zusätzlichen Kaufs) Listenlizenzgebühren und Support- und Wartungsgebühren von Micro Focus an Micro Focus zahlt, zuzüglich Zinsen (monatlich mit 1.5 % oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, falls dieser niedriger ist) für diese zusätzlichen Lizenzen ab dem Beginn der Nichteinhaltung bis zur Zahlung der oben genannten Gebühren, wobei die Zinsen auch dann zu zahlen sind, wenn zum Zeitpunkt des Auftretens der Nichteinhaltung keine Rechnung ausgestellt wurde. Wenn die Nichteinhaltung durch den Kunden zu einer Unterzahlung der Lizenzgebühren von 5 % oder mehr führt, ist der Kunde verpflichtet, Micro Focus neben anderen fälligen Beträgen auch die angemessenen Kosten einer solchen Prüfung zu erstatten.

18. DATENSCHUTZ.

Der Kunde ist allein verantwortlich und übernimmt die volle Haftung in Bezug auf die eigene Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Übertragung von Benutzerdaten, einschließlich personenbezogener Daten, persönlicher Gesundheits- und Finanzinformationen und anderer Formen personenbezogener Daten (zusammen „personenbezogene Daten“). Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, seine Benutzer über die ordnungsgemäße Verwendung derartiger Daten zu informieren. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, das lizenzierte Produkt oder damit verbundene Produkte oder Dienstleistungen auf die Einhaltung aller für den Kunden geltenden Branchenanforderungen zu prüfen. Jede Partei muss ihren jeweiligen Verpflichtungen gemäß allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Branchenstandards bezüglich Datenerfassung und Datenschutz nachkommen, die für die Verwendung der lizenzierten Software gelten. Personenbezogene Daten oder Kundendaten, die der Kunde Micro Focus zum Zweck des Erhalts von Produkten oder Dienstleistungen bereitstellt, werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von OpenText (https://www.opentext.com/about/privacy) und den Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen im geltenden ALA behandelt.

19. VERWENDUNG VON KUNDENINFORMATIONEN.

Soweit gesetzlich zulässig, stimmt der Kunde ausdrücklich der Erfassung und Verwendung von Informationen über den Kauf, die Installation und die Verwendung der lizenzierten Software durch den Kunden und der Computersysteme, auf denen sie installiert ist oder auf die zugegriffen wird, zu, soweit dies zur Erfüllung der Produktbestellung und Bereitstellung des lizenzierten Produkts, zu Sicherheits- und Lizenzierungszwecken sowie zur Verbesserung der Produkte und Dienste von Micro Focus erforderlich ist.

20. KUNDENFEEDBACK.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Micro Focus und seine verbundenen Unternehmen, wenn er Micro Focus Feedback oder Vorschläge zu lizenzierten Produkten („Feedback“) zukommen lässt, dieses Feedback, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) aller geistigen Eigentumsrechte an diesem Feedback, nach eigenem Ermessen und für beliebige Zwecke verwenden dürfen, ohne dass dem Kunden gegenüber Verpflichtungen jeglicher Art bestehen.

21. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.

Im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ausgetauschte Informationen, einschließlich aller Informationen zu Vorabversionssoftware, werden vertraulich behandelt, wenn sie zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet waren oder die Umstände der Offenlegung eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen erforderlich machen. Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Erfüllung von Verpflichtungen oder zur Ausübung von Rechten aus dieser Vereinbarung oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung verwendet und nur an Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Vertreter oder Auftragnehmer weitergegeben werden, die diese Informationen zu diesem Zweck benötigen und vertraglich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind. Vertrauliche Informationen werden mit angemessener Sorgfalt drei Jahre lang ab Erhalt vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung geschützt. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die (i) der empfangenden Partei ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren oder bekannt werden; (ii) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden; (iii) ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich zugänglich werden; (iv) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei offengelegt werden; oder (v) deren Offenlegung gesetzlich, gerichtlich oder behördlich vorgeschrieben ist. Sollte die empfangende Partei aufgrund einer Vorladung, eines Gerichtsbeschlusses oder einer anderen Rechtsvorschrift dazu verpflichtet sein, vertrauliche Informationen preiszugeben, wird die empfangende Partei die offenlegende Partei rechtzeitig im Voraus benachrichtigen und, sofern verfügbar, eine Schutzanordnung beantragen.

22. SCHADENSERSATZ BEI VERLETZUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN.

Micro Focus wird alle Ansprüche gegen den Kunden verteidigen und/oder beilegen, die geltend gemacht werden, dass im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte lizenzierte Produkte die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen („Anspruch wegen Verletzung des geistigen Eigentums“), vorausgesetzt: (i) der Kunde benachrichtigt Micro Focus unverzüglich schriftlich über den Anspruch wegen Verletzung des geistigen Eigentums; (ii) Micro Focus hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen; und (iii) der Kunde arbeitet bei der Verteidigung gegen den Anspruch wegen Verletzung des geistigen Eigentums angemessen mit Micro Focus zusammen.
Micro Focus übernimmt sämtliche Schadensersatzansprüche, Kosten und Aufwendungen, die im Rahmen eines solchen Anspruchs wegen Verletzung geistigen Eigentums rechtskräftig zuerkannt (oder im Wege eines Vergleichs vereinbart) werden. Micro Focus übernimmt alle angemessenen Auslagen, die dem Kunden für die Mitwirkung bei der Abwehr des Anspruchs wegen Verletzung geistigen Eigentums entstehen. Wünscht der Kunde jedoch eine separate Rechtsvertretung, trägt er die Kosten und Gebühren dieses separaten Anwalts. Sollten im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte Lizenzprodukte Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung geistigen Eigentums werden oder nach Ansicht von Micro Focus wahrscheinlich werden, kann Micro Focus das betroffene Lizenzprodukt ersetzen oder so ändern, dass es die Rechte nicht mehr verletzt und im Wesentlichen gleichwertig ist, oder dem Kunden das Recht verschaffen, es weiterhin zu verwenden. Ist keine der beiden Alternativen zumutbar, erstattet Micro Focus dem Kunden, sobald er alle Kopien des betroffenen Lizenzprodukts zurückgegeben oder vernichtet hat, den vollen für das betroffene Lizenzprodukt gezahlten Betrag abzüglich der linearen Abschreibung über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Lieferdatum. Micro Focus ist nicht für die unbefugte Nutzung lizenzierter Produkte verantwortlich und hat gemäß Abschnitt 22 (Freistellung bei Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums) keine Verpflichtungen, sofern die Verletzung (i) auf die Einhaltung der Entwürfe oder Anweisungen des Kunden, (ii) eine nicht schriftlich von einem autorisierten Unterzeichner von Micro Focus autorisierte Änderung, (iii) die Verwendung oder Kombination mit nicht von Micro Focus bereitgestellter Software, Ausrüstung oder Daten, (iv) eine nicht lizenzierte Verwendung oder (v) Software von Drittanbietern oder Open Source-Software zurückzuführen ist.

23. SONSTIGES.

a. Abtretung. Micro Focus kann diesen Vertrag und sämtliche Produktbestellungen an ein Mutter- oder Tochterunternehmen abtreten. Der Kunde darf diesen Vertrag (oder jegliche Produktbestellungen) oder seine Rechte oder Pflichten hieraus nicht abtreten oder übertragen, insbesondere nicht kraft Gesetzes, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Micro Focus, die nicht ungerechtfertigt verweigert werden darf, und ohne Zahlung der anfallenden Abtretungs- oder Übertragungsgebühr. Jede Transaktion oder Reihe verbundener Transaktionen, die zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse von mehr als 50 % des stimmberechtigten Eigenkapitals des Kunden führen, gilt für die Zwecke dieser Bestimmung als Abtretung. Jeder Versuch einer Abtretung dieses Vertrags (oder einer Produktbestellung), die nicht in Übereinstimmung mit Abschnitt 23a (Abtretung) erfolgt, ist null und nichtig.

b. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Dieser Vertrag und, vorbehaltlich Abschnitt 15 (Open-Source-Software und Software von Drittanbietern), die im Rahmen einschlägiger Produktbestellungen erworbenen Lizenzen sowie sämtliche Ansprüche oder Klagegründe, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Gesetz, die auf diesem Vertrag basieren, aus ihm entstehen oder sich auf ihn beziehen, unterliegen wie folgt und werden wie folgt durchgesetzt: Befindet sich der Geschäftssitz des Kunden in Nordamerika, unterliegen alle Angelegenheiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, den Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware. Befindet sich der Kunde in Brasilien, Frankreich, Deutschland, Italien, China, Japan, den Niederlanden, Neuseeland, Spanien oder Singapur, unterliegen alle Angelegenheiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, den Gesetzen des Landes, in dem der Lizenznehmer ansässig ist. Befindet sich der Kunde in Australien, unterliegen alle Angelegenheiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, den Gesetzen des Bundesstaates New South Wales, Australien. Im Vereinigten Königreich und im Rest der Welt unterliegen alle Angelegenheiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, den Gesetzen Englands. Es gilt das anwendbare Recht ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen und ohne Rücksicht auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Sämtliche Klagen, Prozesse oder Verfahren, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Landes, das das anwendbare Recht bestimmt, mit der Ausnahme, dass in Nordamerika die Gerichte des Staates Delaware die ausschließliche Zuständigkeit haben und Micro Focus berechtigt ist, in jedem Rechtsraum einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, sich dem oben beschriebenen Gerichtsstand zu unterwerfen und verzichtet auf sämtliche Einspruchsrechte gegen diesen Gerichtsstand, einschließlich Einwänden aufgrund persönlicher Zuständigkeit oder ungünstiger Gerichtsstände. Die obsiegende Partei in einem Verfahren hat das Recht, die vom Gericht oder Schiedsrichter zuerkannten Kosten und angemessenen Anwaltsgebühren erstattet zu bekommen.

c. Exportkontrolle. Micro Focus und der Kunde erfüllen ihre jeweiligen Pflichten als Exporteure und Importeure gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften für den Export, Import oder sonstigen Transfer der von Micro Focus im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Software, Dienstleistungen und Technologien, einschließlich der Export-, Import- und Sanktionsgesetze der Vereinigten Staaten und anderer anwendbarer Rechtsräume. Wenn der Kunde lizenzierte Produkte, die im Rahmen dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bereitgestellt werden (oder damit verbundene technische Daten), exportiert, importiert oder anderweitig überträgt, ist er für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich. Der Kunde wird lizenzierte Produkte nicht für Zwecke verwenden, die durch geltende Exportgesetze verboten sind, einschließlich der Verwendung im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen, Raketen- oder biologischen Waffen. In Bezug auf dem Kunden bereitgestellte Vorabversionssoftware sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (i) es sich um eine nichtstaatliche Einrichtung handelt, (ii) die Vorabversionssoftware nur für interne Tests und Bewertungen verwendet und nicht vermietet, verleast, verkauft, unterlizenziert, abgetreten oder anderweitig übertragen wird und dass er keine Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen überträgt oder exportiert, die ein direktes Produkt der Vorabversionssoftware sind, und (iii) er die Vorabversionssoftware nur in den Vereinigten Staaten oder den in Titel 15, US CFR-Ergänzung Nr. 3 zu Teil 740 – Lizenzausnahme ENC – Begünstigte Behandlungsländer aufgeführten Ländern verwendet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Micro Focus von allen Schäden, Forderungen, Verlusten, Bußgeldern, Vergleichen, Anwalts-, Gerichts- und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit derartigen Aktivitäten oder Forderungen im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen diesen Abschnitt freizustellen und schadlos zu halten.

d. Fortbestand. Die Rechte und Pflichten der Parteien in den Abschnitten 4 (Nutzungsbeschränkungen), 5 (Laufzeit), 6 (Kündigung), 12 (Haftungsausschluss), 13 (Haftungsbeschränkung), 14 (Eigentum), 15 (Open-Source-Software und Drittanbieter-Software), 16 (Lizenzgebühren und Zahlungsbedingungen), 17 (Lizenzüberprüfung), 18 (Datenschutz), 19 (Verwendung von Kundeninformationen), 20 (Kundenfeedback), 21 (Vertrauliche Informationen), 22 (Freistellung bei Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums) und 23 (Sonstiges) bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen.

e. Mitteilungen. Alle gemäß dieser Vereinbarung zulässigen oder erforderlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform, sind von der mitteilenden Partei zu unterzeichnen und der anderen Partei persönlich, per Kurierdienst, Telekopie, Post, E-Mail oder auf einem ähnlichen Weg zuzustellen. Mitteilungen an Micro Focus sind zu richten an: The Chief Legal Officer, Micro Focus, 2440 Sand Hill Road, Suite 302, Menlo Park, CA 94025. Mitteilungen an den Kunden sind an die in der jeweiligen Produktbestellung angegebene Adresse oder an eine andere schriftlich angegebene Adresse zu senden. Als Datum der Mitteilung gilt das Datum der persönlichen Übergabe oder des Versands.

f. Wiederverkäufer. Die Verpflichtungen von Micro Focus in Bezug auf von Micro Focus gelieferte und vom Kunden von einem autorisierten Micro Focus Wiederverkäufer erworbene Produkte oder Dienstleistungen beschränken sich auf die Bedingungen dieses Vertrags und der den von Micro Focus gelieferten Produkten und Dienstleistungen beiliegenden Dokumentation. Bei Käufen von einem Wiederverkäufer gelten die Preis- und Zahlungsbedingungen gemäß der separaten Vereinbarung zwischen Kunde und Wiederverkäufer. Alle Bedingungen dieses Vertrags in Bezug auf Preise und Zahlungen von Micro Focus finden keine Anwendung. Micro Focus haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Wiederverkäufers oder für andere Produkte oder Dienstleistungen, die dieser an den Kunden liefert.

g. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und die entsprechenden Produktbestellungen und ALAs stellen die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen Mitteilungen oder Vereinbarungen, die möglicherweise zum gleichen Vertragsgegenstand bestehen.
h. Rangfolge. Vorbehaltlich Abschnitt 2 (Produktbestellungen) werden etwaige widersprüchliche Geschäftsbedingungen gemäß der folgenden Rangfolge gelöst: die geltende Produktbestellung, die geltende ALA und diese Vereinbarung.
i. Änderungen. Änderungen dieser Vereinbarung sind für die Parteien nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich und von autorisierten Vertretern von Micro Focus und dem Kunden unterzeichnet sind.
j. Verzicht. Ein Verzicht auf Rechte aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Erklärung und der Unterschrift beider Vertragsparteien. Ein Verzicht auf frühere oder gegenwärtige Rechte aufgrund einer Vertragsverletzung oder Nichterfüllung gilt nicht als Verzicht auf zukünftige Rechte aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
k. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder der anwendbaren ALA(s) oder Produktbestellung(en) ungültig oder nicht durchsetzbar sein, wird diese Bestimmung so ausgelegt, eingeschränkt, geändert oder, falls erforderlich, abgetrennt, dass ihre Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit beseitigt wird. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

Technische Daten

  • Hersteller: Micro Focus
  • Produkttyp: Software
  • Lizenztyp: Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
  • Garantiezeitraum: 90 Tage

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine zusätzliche Lizenzautorisierung (ALA)?

Eine ALA bezeichnet spezifische Softwarelizenzbedingungen, die die Nutzung eines bestimmten Softwareprodukts regeln. Diese Bedingungen finden Sie unter dem angegebenen Link oder können bei Micro Focus angefordert werden.

Wie lange ist die Garantiezeit für das Produkt?

Die Garantiezeit beträgt 90 Tage ab dem Datum der Lieferung der lizenzierten Software an den Kunden.

Dokumente / Ressourcen

Lizenzierte Micro Focus-Software [pdf] Benutzerhandbuch
Lizenzierte Software, Lizenzierte Software, Software

Verweise

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